Steinmeier und Reimann werben in Braunschweig gemeinsam für die Entscheidungslösung

Am 1. Februar kam der SPD-Fraktionsvorsitzende Frank-Walter Steinmeier auf Einladung von Carola Reimann nach Braunschweig. Bei der Diskussionsveranstaltung „Organspende – Entscheidung für das Leben“ in der Braunschweiger Stadthalle warben die beiden Abgeordneten vor 250 Gästen für eine gesetzliche Neuregelung durch die Einführung der sogenannten Entscheidungslösung.

Jede Bürgerin, jeder Bürger soll sich aktiv mit der Frage, ob sie oder er Organe spenden will, befassen und die informierte eigene Entscheidung auch dokumentieren. Ziel ist es, die Zahl der Organspenden zu erhöhen.

Wie groß der Handlungsbedarf ist, machte Frank-Walter Steinmeier deutlich: „Jeden Tag sterben drei Menschen, weil sie nicht rechtzeitig ein Organ erhalten haben. Eine Organspende ist eine Geste der Menschlichkeit, die unserer Gesellschaft gut tut.“

Wenn keine Erklärung des Verstorbenen vorliegt, müssen nach der der derzeitigen Rechtslage die Angehörigen im Todesfall entscheiden, ob eine Organspende erfolgen soll oder nicht. Für Carola Reimann ist das ein weiterer Grund für die Entscheidungslösung: „Aktuelle Erhebungen haben gezeigt, dass dies in neun von zehn Fällen so ist. Das führt aber zu einer sehr belastenden Situation, ja zur Überforderung der Angehörigen. Auf der einen Seite ist eine sehr schnelle Entscheidung über die Spende medizinisch geboten, auf der anderen Seite sind Angehörige nach einer Todesnachricht mit ganz anderen Dingen befasst, insbesondere wenn der Tod plötzlich und überraschend eintritt. Diese Situation der Überforderung lässt sich meiner Meinung nach nur vermeiden, wenn man jeden zu Lebzeiten zu seiner Haltung zur Organspende befragt.“

Mit Frank-Walter Steinmeier und Carola Reimann diskutierten Dr. Hubert Binkhoff, Vorsitzender der Bezirksstelle Braunschweig der Ärztekammer Niedersachsen, Ulrike Krupp, katholische Seelsorgerin am Städtischen Klinikum Braunschweig, Dr. Jürgen Peter, Vorstandsvorsitzender der AOK Niedersachsen, und Dr. Martin Willmann, Transplantationsbeauftragter am Braunschweiger Klinikum. Alle sprachen sich wie Steinmeier und Reimann für die Entscheidungslösung als beste Lösung aus.

Interfraktionelle Gespräche zur Änderung des Transplantationsgesetzes.
SPD macht sich für eine echte Entscheidungslösung stark.

Durch die Nierenspende des SPD-Fraktionsvorsitzenden Frank-Walter Steinmeier im Herbst 2010 bekam das Thema Organspende viel Aufmerksamkeit. Zudem intensivierte eine EU-Richtlinie, durch die die Bundesregierung das Transplantationsgesetz ändern muss, die Debatte.

Bereits im Juni 2011 hat der Gesundheitsausschuss unter der Leitung der Braunschweiger Bundestagsabgeordneten Carola Reimann zu zwei Anhörungen geladen. Bei der ersten Anhörung wurden die technisch-organisatorischen Prozesse bei der Organspende und -transplantation, zum Beispiel die verpflichtende Einrichtung eines Transplantationsbeauftragten, diskutiert. Bei der zweiten Anhörung ging es um den Handlungsbedarf auf der ethisch-rechtlichen Seite. Zahlreiche Experten haben sich für die Entscheidungslösung ausgesprochen, für die sich viele Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion stark machen.

Über den Sommer hat Carola Reimann einen ersten Gesetzentwurf zur Entscheidungslösung erarbeitet. Nach der parlamentarischen Sommerpause wurden im September erste Gespräche zwischen Abgeordneten von CDU/CSU, SPD und FDP aufgenommen. Inzwischen nehmen Vertreter aller im Bundestag vertretenen Parteien an den Verhandlungen zur Reform des Transplantationsgesetzes teil. Für die SPD-Bundestagsfraktion verhandelt Carola Reimann.

Die SPD-Bundestagsfraktion macht sich für eine Entscheidungslösung stark, die auch wirklich zu einer Entscheidung führt. Es soll eine substantielle Änderung des Status quo geben:

>>> Die Bürgerinnen und Bürger sollen bei der Ausgabe von Dokumenten, zum Beispiel der elektronischen Gesundheitskarte, zu ihrer Haltung zur Organspende befragt werden. Dabei sollen sie zwischen drei Optionen entscheiden dürfen: 1. „Ja“, 2. „Nein“, 3. „Ich möchte mich jetzt noch nicht entscheiden“.

>>> Ein Rückmeldesystem soll eingeführt werden. Die Bürgerinnen und Bürger werden aufgefordert, ihre Haltung mitzuteilen. Die Daten sollen jedoch nicht zentral gespeichert werden.

>>> Es gibt keine Sanktionen für den Fall, dass keine Rückmeldung erfolgt. Durch die Aufforderung zur Rückmeldung entsteht aber eine wesentlich größere Verbindlichkeit.

>>> Der Datenschutz muss selbstverständlich beim gesamten Verfahren gewährleistet sein.