Welche Risiken birgt Fracking?

Kaum ein Thema wird in den letzten Wochen im Braunschweiger Land so heftig diskutiert wie das Thema "Fracking". Doch was ist das eigentlich, "Fracking"? Beim „Hydraulic Fracking“ handelt sich um ein Tiefbohrungsverfahren, bei dem durch das Einpressen einer Flüssigkeit – dem so genannten Fracfluid – in eine durch Bohrung erreichte Erdkrustenschicht Risse erzeugt und stabilisiert werden. Ziel ist es, die Gas- und Flüssigkeitsdurchlässigkeit in der Gesteinsschicht so zu erhöhen, dass ein wirtschaftlicher Abbau von Bodenschätzen – Erdgas und Erdöl – ermöglicht wird.

Nicole Palm

Wenig neue Erkenntnisse im Hinblick auf die möglichen Risiken des Frackings brachte in diesem Zusammenhang das Expertenhearing, das am 03. Juli in der Stadthalle stattfand.

Die Experten verstanden es zwar, die technischen Hintergründe des Verfahrens gut und detailliert darzustellen. Deutlich wurde aber auch, dass es derzeit keine Alternative zur Verbringung von chemischen (zum Teil toxischen) Substanzen in das Erdreich gibt, um den Frac-Vorgang durchzuführen. Die Fragen nach möglichen seismologischen Auswirkungen oder nach einer möglichen Gefährdung des Trinkwassers wurden von den Experten allerdings ebenfalls nur unzureichend beantwortet.

„Es ist nicht hinzunehmen, dass in Niedersachsen in den letzten Jahren etwa 150 Fracks an nahezu 100 Bohrpunkten durchgeführt worden sind, ohne dass die Öffentlichkeit hierüber ausreichend informiert wurde. Dies ist auch ein Grund für die Unzufriedenheit der betroffenen Menschen, die sich zunehmend in Bürgerinitiativen organisieren“, sagt die umweltpolitische Sprecherin der SPD-Ratsfraktion, Nicole Palm.

Die Ratsfraktion bleibt daher bei ihrer Forderung, über eine Novellierung des Bergrechtes und die Festschreibung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unabhängig von der Fördermenge eine Beteiligung der Kommunen (also der Stadt Braunschweig) bei der Ausweisung von Erkundungsgebieten sicherzustellen. Die Landesregierung und die Fraktionen im Niedersächsischen Landtag werden daher nachdrücklich aufgefordert, sich über eine entsprechende Bundesratsinitiative für dieses elementare Beteiligungsrecht einzusetzen. Das Land selbst hat daneben die Möglichkeit, über entsprechende Verordnungen Trinkwasserschutzgebiete explizit als Erkundungsbereiche auszuschließen. Nordrhein-Westfalen und Bayern sind diesen Weg bereits gegangen. Niedersachsen muss diesem Beispiel unverzüglich folgen.

Ihre Nicole Palm
Umweltpolitische Sprecherin der SPD-Ratsfraktion Braunschweig