Informationen zur Oberbürgermeister-Stichwahl ### Briefwahlzentrale öffnet am Montag, 2. Juni

Braunschweig. Wahlberechtigt zur Oberbürgermeister-Stichwahl in Braunschweig am Sonntag, 15. Juni, sind alle Deutschen und Unionsbürger, die am Wahltag ihren Wohnsitz seit mindestens drei Monaten in Braunschweig haben, also seit dem 15. März in Braunschweig gemeldet sind. Für die Teilnahme an der Wahl gilt ein Mindestalter von 16 Jahren. Damit sind zur Stichwahl am 15. Juni im Vergleich zum Wählerverzeichnis vom vergangenen Wahlsonntag fast 700 Braunschweiger zusätzlich wahlberechtigt geworden. Ein Wahlrecht zur Stichwahl besitzen nun auch Neu-Braunschweiger, die zwischen dem 25. Februar und dem 15. März zugezogen sind; außerdem alle Erstwähler, die nach der Hauptwahl, aber bis zum 15. Juni noch ihren 16. Geburtstag feiern können. Insgesamt sind (Stand 30. Mai) 203.212 Personen wahlberechtigt.

Die neu im Wählerverzeichnis aufgenommenen Wahlberechtigten erhalten in den nächsten Tagen ihren Wahlbenachrichtigungsbrief vom Wahlamt. Da sie bisher keine Wahlbenachrichtigung vorliegen haben, wird dieser Personengruppe eine gesonderte Wahlbenachrichtigung zugestellt.

Das Wahlamt weist darauf hin, dass die vorliegenden gelben Wahlbenachrichtigungen zur Oberbürgermeisterwahl auch für die Stichwahl gelten. Aus diesem Grund waren die Wahlvorstände am Wahlsonntag aufgefordert, die gelben Wahlbenachrichtigungen an die Wähler zurückzugeben. Auf den Benachrichtigungen sind bereits alle erforderlichen Hinweise für die Stichwahl zu finden. Die Wahllokale der Hauptwahl sind ohne Ausnahme auch die Wahllokale der Stichwahl.

Wer seine Wahlbenachrichtigung zur Oberbürgermeisterwahl nicht mehr hat, kann auch ohne Benachrichtigung wählen gehen. Wie zur Hauptwahl ist die Eintragung im Wählerverzeichnis maßgeblich. Dann reicht auch die Vorlage eines Personaldokuments.

Selbstverständlich kann an der Stichwahl auch teilnehmen, wer bei der Hauptwahl nicht von seinem Wahlrecht Gebrauch gemacht hat. Bürger, die Fragen oder Beratungswünsche rund um das Wahlrecht zur Stichwahl haben, erhalten unter der Telefon-Nummer 0531-470-4114 Auskunft.

Von Montag, 2. Juni bis Freitag, 13. Juni, 13 Uhr können Braunschweiger, die am Wahltag nicht in ihrem Wahllokal wählen können, regulär Briefwahl im Wahlamt beantragen. Wie bei Kommunalwahlen üblich endet die Frist am letzten Ausgabetag, anders als zur Europawahl, bereits um 13 Uhr. Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass die Ausgabestelle sowohl am Samstag vor Pfingsten als auch am Pfingstmontag geschlossen ist.

Öffnungszeiten der Briefwahlzentrale in der Reichsstraße vom 2. bis 12. Juni: Montag 9 bis 18 Uhr; Dienstag bis Freitag 9 bis 16.30 Uhr. Letzter Ausgabetag Freitag, 13. Juni, 9 bis 13 Uhr. Von Samstag, 7. Juni bis einschließlich Pfingstmontag, 9. Juni, ist die Briefwahlzentrale geschlossen.

Fast 20.000 Wähler, die ihre Briefwahl zur Stichwahl bereits mit der Briefwahl zur Hauptwahl und als Postversand beantragt hatten, erhalten ihre Unterlagen automatisch in den nächsten Tagen per Post.

Ebenfalls Post vom Wahlamt haben bereits die für die Stichwahl erforderlichen fast 1.600 ehrenamtlichen Wahlhelfer erhalten. Viele der freiwilligen Helfer hatten schon im Vorfeld Ihre Unterstützung für beide Wahltage erklärt.

QUELLE: Stadt Braunschweiig