


Das Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland sieht umfassende Weiterentwicklungen in diesem Bereich vor. Denn obwohl in den letzten Jahren viel erreicht wurde, sind die Möglichkeiten, Schwerstkranke und Sterbende gut zu begleiten und in ihrer Würde zu achten noch nicht überall gegeben und zu einem großen Teil auch noch nicht bekannt. Dabei sind menschliche Zuwendung und gute pflegerische, medizinische und seelsorgerliche Hilfe das Wichtigste am Lebensende.
Ziel des Gesetzes ist es, ein flächendeckendes Hospiz- und Palliativangebot in ganz Deutschland zu etablieren. Denn insbesondere im ländlichen Raum fehlt es noch an ausreichenden Angeboten. Geplant ist unter anderem, die Hospizarbeit finanziell besser zu fördern. Mit gezielten Maßnahmen und finanziellen Anreizen soll zudem die ambulante Palliativversorgung gestärkt werden. Auch in den Altenpflege-Einrichtungen soll die Hospiz – und Palliativversorgung ausgebaut werden, denn viele Menschen verbringen ihre letzten Lebensmonate dort. Um Bewohnern von Pflegeeinrichtungen ein ihren Wünschen entsprechendes Angebot an Palliativversorgung und Hospizbetreuung in ihrer letzten Lebensphase zu ermöglichen, ist eine stärkere Kooperation zwischen Pflegeeinrichtungen, Hospizdiensten und Ärzten vorgesehen. Zudem sollen Versicherte und ihre Angehörigen künftig einen Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch die Krankenkasse bei der Auswahl und Inanspruchnahme von Leistungen der Palliativ- und Hospizversorgung erhalten.
In ihrer Einführung ging Carola Reimann auf die wesentlichen Neuerungen ein, die das Gesetz mit sich bringt. Danach konnten die Podiumsteilnehmer über die Praxis der Palliativversorgung in Niedersachsen berichten und auf Probleme aufmerksam machen. Dabei wurde klar, dass Altenpflegeheime und Pflegedienste schon heute eng mit SAPV-Pflegeteams kooperieren und viele Pflegeeinrichtungen schon Kooperationsverträge mit Ärzten abgeschlossen haben. Alle Akteure begrüßten das Gesetz. Lobend erwähnt wurden vor allem die zusätzlichen finanziellen Leistungen, die den Hospizen und Palliativstationen durch das Gesetz in Zukunft zur Verfügung stünden. Es wurde aber angemerkt, dass die Personalausstattung insbesondere in Altenpflegeeinrichtungen ein großes Problem für die Versorgung und Begleitung sterbender Menschen darstelle.
In der anschließenden Diskussion mit den rund 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmern wurde deutlich, dass es dennoch weiterführenden Handlungsbedarf gibt. Dazu gehören die ausreichende (Zusatz-)Qualifikation von Ärzten und Pflegenden sowie die Situation in Altenpflegeheimen. Eine Teilnehmerin merkte an, dass es immer noch gravierende Unterschiede in der Betreuung von Menschen am Lebensende gebe. Je nachdem welche Erkrankung der Patient habe, falle das Versorgungsangebot sehr unterschiedlich aus. Krebspatienten würden in Hospizen und auf Palliativstationen besser betreut werden können als z.B. Patienten mit tödlich verlaufenden Herz- oder Nierenerkrankungen.
Ihre Dr. Carola Reimann MdB, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion