
Pantazis: „Wir werden in Zukunft endlich eine juristische Grundlage haben, um solche Vorfälle zu vermeiden bzw. sie zu ahnden. Das ist ein Durchbruch.“ Die Ergänzung der Ordnungswidrigkeitentatbestände für das Gaststättengewerbe ermächtigt künftig auch den Staat, in benannten Fällen von Diskriminierung zu reagieren und diesen mit Sanktionen entgegenzuwirken. Wiederholte Handlungen können sanktioniert werden. Möglich sind Bußgelder oder im Wiederholungsfall auch eine Gewerbeuntersagung.
„Damit wird in Niedersachsen ein deutliches Zeichen gesetzt, dass die Diskriminierung den Integrationsbemühungen entgegenwirkt und nicht mehr hingenommen wird“, macht Dr. Christos Pantazis deutlich.
Im Sinne einer Gleichberechtigung sei die entsprechende Änderung des Niedersächsischen Gaststättengesetzes geboten und dringend notwendig. „Wir haben in der Vergangenheit auch viele Jahre nach Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes solche Fälle in Diskos und Gaststätten in Niedersachsen erleben müssen.“
Die Änderung des Gesetzes sei im Konsens mit den kommunalen Spitzenverbänden vorbereitet worden und geht nach dem Kabinettsbeschluss von heute, Dienstag, in die Verbandsbeteiligung, betont der SPD-Migrationspolitiker Pantazis.