Brennpunkt Gewerbegebiet Thune – wenn Politik an ihre Grenzen gerät

Ein Kommentar von Hartmut Kroll In den Siebziger Jahren hatte man nie daran gedacht, dass ein neu installierter, „geduldeter“ Industrie- jetzt Gewerbestandort einmal derartig in die Schlagzeilen gerät. Noch vor der Gebietsreform hatte man in Wenden/Thune zugelassen, dass die Chinin verarbeitende Firma Buchler sich aus dem Stadtgebiet Braunschweig an den jetzigen Standort veränderte. Man war sich auch damals schon bewusst, dass dies auf Dauer keine akzeptable Lösung war.

Als 1981 im Rahmen der Gebietsreform die Ortschaften Wenden, Thune und Harxbüttel als Braunschweiger Stadtbezirk 323 definiert wurden – vorher gehörten Wenden, Thune und Harxbüttel zum Landkreis – hatte die Stadt Braunschweig es versäumt, den damaligen Industriestandort neu zu bewerten. Man ließ sogar Erweiterungen und Firmenveränderungen (Buchler GmbH à Buchler GmbH & Co. KG à Amersham Buchler GmbH & Co. KG à GE Healthcare Buchler GmbH & Co.KG) zu, obwohl schon damals eine gewisse Unvereinbarkeit von Industrie und Wohnen festgestellt wurde. Mit den Namensänderungen einher gingen auch Veränderungen der Geschäftsfelder der ansässigen Firmen. Herstellung und Vertrieb von Radiopharmazeutika zur Diagnose und Therapie hatten Einzug gehalten und damit war klar, dass an diesem Standort mit radioaktiven Stoffen hantiert wurde. Das hatte zur Folge, dass die Bürger/innen verunsichert waren, weil keiner wusste, was konkret im „Industriegebiet“ alles so passierte, welche Umgangsgenehmigungen vorlagen und mit welchen Stoffen umgegangen wurde – Eine Offenlegung von nuklearem Inventar und eine Herstellung von Transparenz bezüglich der Produktionsabläufe am Standort erfolgte trotz Aufforderung nicht. Als 2010 die Firma Eckert & Ziegler in das Firmengelände Einzug hielt meldete die Braunschweiger SPD im Jahr 2011 Klärungsbedarf bezüglich der inzwischen bekannt gewordenen Erweiterungsabsichten der Firma Eckert & Ziegler in Thune an. Seit Längerem wurde die mangelnde Transparenz über den zurück liegenden und derzeitigen Umgang mit nuklearem Material, dessen Verarbeitung und die zukünftigen Planungsabsichten der Firma kritisiert.

Aus diesem Grund brachte die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Braunschweig Ende 2011 einen Antrag zur Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes ein. Dessen Ziel war es, Bedingungen für den Betrieb von Anlagen zur Behandlung von – insbesondere radioaktiven – Abfällen zu analysieren, zu definieren und neu zu regeln. Bis zu einer eindeutigen Klärung wurde eine Veränderungssperre für jedwede Bauvorhaben verhängt. Die SPD wollte so Klarheit erwirken, was bei der Firma Eckert & Ziegler am Standort Thune rechtens ist, was zugelassen werden darf und was nicht. Für die SPD war jedwede Erweiterung eines nuklearen Betriebes in unmittelbarer Nähe von Wohnbebauung und mehrerer Bildungseinrichtungen fragwürdig, wenn nicht sogar unvereinbar im Rahmen der zukünftigen Stadtteilentwicklung bzw. -planung.

Die Braunschweiger SPD fordert das Umweltministerium des Landes Niedersachen auf, eine Neubewertung der erteilten Umgangsgenehmigung(en) nach § 9 StrahlenschutzVO im Abgleich mit dem BfS zu prüfen und durchzuführen. Die seinerzeit verfügte Umgangsgenehmigung war horrend überzogen und nach heutiger Bewertung unverantwortlich. Grundsätzlich sollte der Schutz der Bevölkerung für die Braunschweiger SPD oberste Priorität haben. In den unmittelbar angrenzenden Wohnbereichen leben viele Familien mit Kindern. Zwei Schulen – die Grundschule Wenden und das Lessing-Gymnasium – ein Jugendzentrum und eine U3-Kita befinden sich ebenfalls in unmittelbarer Nachbarschaft.

Die Braunschweiger SPD forderte die Gremien des Rates der Stadt Braunschweig auf, sich gemeinsam für eine Integrierte Stadtentwicklungsplanung einzusetzen. Besonders für die Stadtteile Wenden und Thune sollte eine mehrheitsfähige und tragbare Lösung im Nutzungskonflikt zwischen der Wohnbebauung und der industriellen Nutzung erarbeitet werden. Die Politik war aufgrund ihres Vorgaberechtes aufgefordert, positive Planungsziele nicht nur für den betroffenen Bereich zu definieren und diese in Abstimmung mit den Planungen der Verwaltung zum Wohl der Bürgerinnen und Bürger sowie ihrer Kinder und der vorhandenen öffentlichen Einrichtungen zu realisieren. Aufgrund der gebotenen Rechtssicherheit waren hierzu größte Sorgfalt, fundierte Sachkenntnis und abgewogene Kompromissbereitschaft geboten, um allen Interessengruppen gerecht zu werden. Im Vorfeld war es zwingend notwendig einen Satzungsbeschluss zur Teilaufhebung der Bebauungspläne für das Stadtgebiet nördlich des Mittellandkanals, südwestlich der Ortslage Thune, beiderseits des Gieselweges herbei zu führen weil der industrielle Standort in Thune-West nicht weiterentwickelt werden sollte.

Im Beschluss der Vorlage wurde nochmals festgestellt dass der Industriestandort in Thune-West nicht mehr den heutigen Anforderungen an die städtebauliche Einordnung von emissionsträchtigen Gewerbe- oder Industriegebieten entspricht. „Der Standort ist sowohl im Osten als auch im Norden von Thuner Wohnbebauung begrenzt. Auch südlich des Mittellandkanals befindet sich mittlerweile überwiegend Wohnbebauung. Zudem besteht der Zwang, dass die verkehrliche Erschließung in jedem Fall durch Wohngebiete erfolgen muss.“ Vor dem Hintergrund der 49. Änderung des Flächennutzungsplanes war die Stadt Braunschweig zu der Überzeugung gekommen, dass die durch die bestehenden Bebauungspläne gegebenen industriellen Nutzungsmöglichkeiten an dieser Stelle nicht weiter entwickelt werden sollen, da es im Stadtgebiet an geeigneterer Stelle Ansiedlungsmöglichkeiten gibt.

Entsprechend der planerischen Umsetzung an anderer Stelle im Gemeindegebiet sind die Ortsteile mittlerweile mehr und mehr durch die Wohnnutzung geprägt.Der industrielle Standort in Thune-West sollte daher nicht weiterentwickelt werden. Die bestehen- den planungsrechtlichen Möglichkeiten sollten aufgehoben und die ungenutzten Flächen auch planerisch wieder dem Freiraum zugeschlagen werden, wie sie heute schon genutzt werden. Da gerade der östliche Teil des Gesamtstandortes aktuell genutzt wird und es unrealistisch erschien, diese Nutzung zu verlagern, wurde in diesem Bereich die gewerbliche Nutzung planungsrechtlich in ihrem Bestand festgeschrieben. In einem neuen Planverfahren wurden die bestehenden baulichen und sonstigen Nutzungen südlich der Harxbütteler Straße überplant. Den Gremien wurde hierzu eine eigene Beschlussvorlage zur Beratung vorgelegt.

Störfeuer aus dem „Industrie“-Gebiet nach der verfügten Veränderungssperre ließ nicht lange auf sich warten – es folgten Bauanträge außerhalb der Veränderungssperre, die bei positiver Bescheidung bis dato noch nicht umgesetzt wurden.

Der Planungsprozess zur Erstellung eines neuen Flächennutzungs- bzw. Bebauungsplans wurde von der SPD vor Ort gemeinsam mit dem Vertreter von Bündnis90/die Grünen und der Vertreterin der BIBS sowie der BISS sehr fachkompetent und eng unterstützt. In regelmäßigen Strategietreffen unter Einbeziehung der jeweiligen umweltpolitischen Sprecher/in und Landtagsabgeordneten wurden die aktuellen politischen und verwaltungsspezifischen Sachstände ausgetauscht und diskutiert, um entsprechende Anträge und Verbesserungsvorschläge zur Erstellung des neuen Bebauungsplans in Richtung Fachverwaltung und politische Gremien einzubringen. Die bis ins Detail ausgeklügelten Vorschläge seitens der Politik vor Ort fanden leider keine angemessene Berücksichtigung. Sie wurden für die „Industrie“ am Standort Thune als zu einschränkend klassifiziert. Man befürchtete seitens der Stadt Braunschweig, dass man im Falle eines Rechtsstreites mit den Firmen unterliegen könnte. Es kam zu einer Vorlage zum Bebauungsplan unter Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und sonstiger Stellen sowie einer Beteiligung der Öffentlichkeit. Die Einwendungen führten nicht zu einer Änderung der Planung. In Teilen wurde auf die Stellungnahmen reagiert, indem die Begründung zum Bebauungsplan angepasst oder konkretisiert wurde. Die Festsetzungen wurden lediglich aktualisiert bzw. klargestellt. Trotz Rücknahme von Bebauungsflächen, Rückstufung vom Industrie- zu einem Gewerbegebiet und auch bei Einhaltung der aus der Strahlenschutzverordnung vorgegebenen Grenzwerte verbleibendem Restrisiko, das nicht von vornherein als irrelevant zu bewerten ist, wurde am vorgelegten Bebauungsplan festgehalten. Als großer Hemmschuh ist festzuhalten, dass mit der kommunalen Bauleitplanung nicht in die Regularien des Atomrechts eingegriffen werden kann. Weder können durch die Bauleitplanung erteilte strahlenschutzrechtliche Genehmigungen verändert oder außer Kraft gesetzt noch können Grenz- oder Richtwerte anderer Fachgesetze, wie z. B. der Strahlenschutzverordnung, verändert werden – das liegt in der Hand des Landes Niedersachsen sowie des Bundes. Mit der vorliegenden Planung versuchte die Stadt Braunschweig einen angemessenen Kompromiss zwischen den widerstreitenden Interessen einerseits der ansässigen Unternehmen und andererseits der benachbarten Wohnbevölkerung zu finden.

Die politischen Mehrheit im Stadtbezirk aus SPD, Bündnis90/die Grünen und der BiBS sah sich aufgrund der finalen Sachlage veranlasst, vor dem Beschluss durch die entscheidenden Ratsgremien eine Resolution zu verabschieden, in der sich gegen den vorliegenden Satzungsbeschluss ausgesprochen wurde. Hier einige Begründungen der ablehnenden Position, die auch bei der Bevölkerung im Stadtbezirk und darüber hinaus vollste Unterstützung findet:

Der Standort des derzeitigen Industrie- zukünftigen „Gewerbegebietes“ wurde seit seiner Installation in Frage gestellt. Trotz der kontinuierlichen Veränderungen (bauliche Erweiterungen, betriebliche Veränderungen, Änderungen der Handlungsfelder, Erweiterung von Umgangsgenehmigungen mit verschiedensten Materialien u.a. auch nuklearem Material) wurde es seitens der Verwaltung versäumt, den Standort neu zu überprüfen und neu zu bewerten – gleichermaßen wurden viel zu weit gefasste Umgangsgenehmigungen für nukleares Material in der Zuständigkeit von Land und Bund nicht auf ein angemessenes Maß reduziert. Trotz der Gesundheitsfürsorgepflicht der Stadt Braunschweig und des Landes Niedersachsen gegenüber seinen Bürgerinnen und Bürgern wurde diese schleichende Entwicklung unkritisch zugelassen und erschwert nunmehr konzeptionelle Neuorientierungen bezüglich einer Entwicklung des Stadtbezirks im Rahmen des zur Zeit laufenden Integrativen Stadtentwicklungskonzeptes.

Das Planungsziel ein verträglicheres Nebeneinander zwischen dem bestehenden Gewerbestandort und der schutzbedürftigen Nachbarschaft zu schaffen, indem der Gewerbestandort in seiner Ausdehnung räumlich begrenzt und die Zulässigkeit von Abfallentsorgungsanlagen und anderen störenden Nutzungen neu geregelt werden soll, ist aus unserer Sicht unzureichend verfolgt worden. Grundsätzlich wurde im Laufe der Jahre eine Erweiterung des Gewerbe- und Industriegebietes zugelassen, so dass die bereits vor der Ansiedlung der Firma Buchler vorhandene Wohnbebauung, die Schulen und die Kindergärten nicht genügend Sicherheitsabstand haben, was ein erträgliches Nebeneinander in Frage stellt.  Trotz Rückstufung zum Gewerbegebiet und Reduktion von Gewerbeflächen steht nach neustem Planungsstand für EZN mehr Erweiterungsfläche zur Verfügung. TH22 erlaubt das Doppelte an Bauvolumen im Bestand als bisher schon möglich ist. Das zusätzlich in das Gewerbegebiet hinein genommene Gelände von Eckert & Ziegler stellt eine Erweiterungsmöglichkeit für die Betriebe dar, die mit radioaktiven Stoffen arbeiten.

Zur Verträglichkeit zwischen Wohnbebauung und Gewerbestandort gehört auch die Betrachtung des Restrisikos. Durch den neuen Bebauungsplan wird aus unserer Sicht kein weiter gehendes Schutzniveau erreicht, was auch durch eine für die Stadt erstellte gutachterliche  Stellungnahme belegt wird. Auch das Risiko, welches aus der Nähe des Plangebietes zum Flughafen BS/WOB resultiert wurde in der Behandlung der Einwände unzureichend gewürdigt – Gutachten über Auswirkungen von Flugunfällen wurden laut Schreiben der zuständigen Planfeststellungsbehörde für den Flughafenausbau vom 26.3.2015 in dem damaligen Verfahren weder erstellt noch berücksichtigt. Unbefriedigend ist ebenfalls der Verweis der Verwaltung, dass mit der kommunalen Bauleitplanung nicht in die Regularien des Atomrechts eingegriffen werden kann. Hier fehlt das bekennende Bemühen die angesprochenen Änderungen bei Land und Bund einzufordern.

Bei der Bewertung von Anliegen und Anträgen seitens der Firmen im Gewerbegebiet ist die Stadt Braunschweig stets gehalten bei ihren Entscheidungen die Glaubwürdigkeit und Reputation der Firmen zu berücksichtigen. Im Umgang mit den Firmen lassen sich nachfolgende kritische Anmerkungen treffen:

Die Firmen haben trotz geltender Veränderungssperre Bauanträge gestellt und bislang nicht realisiert. Bei abgelehnten Maßnahmen musste sich die Stadt Verzögerungstaktiken vorwerfen lassen.

Noch immer verheimlichen die ansässigen Firmen ihr strahlendes Inventar und rechtfertigen dieses Handeln u.a. mit der Preisgabe von Betriebsgeheimnissen und mit der eventuellen Gefahr von Terroranschlägen. In Abschätzung des Gefahrenpotentials für Anwohnerschaft, Schulen und Kindergärten in einem Umkreis von 300 bis 400 Metern sollte dies eher eine Offenlegung rechtfertigen.

Wurde in der Ausgangslage in einer Verwaltungsvorlage nur von schwach- und mittelradioaktiven Stoffen auf dem Buchler-Gelände ausgegangen, befinden sich in Wirklichkeit nicht nur schwach- und mittelradioaktive, sondern auch hoch strahlende Materialien vor Ort. Dieses Material befindet sich nach wie vor dort und konnte wegen der hohen Strahlung bis heute nicht fortbewegt bzw. behandelt  werden.

In einem noch nicht abgeschlossenen Fall geht es um widerrechtlich abgestellte Container mit nuklearem Restmüll auf dem Betriebsgelände. Trotz festgestellter Widerrechtlichkeit und Aufforderung seitens der Stadt die Container zu entfernen, befinden sie sich immer noch auf dem Firmengelände, da sich der eigens für die Lagerflächen für Transportcontainer seit dem 26.03.2014 vorliegende Bauantrag wegen anhängiger Gerichtsverfahren noch in Bearbeitung befindet. Die vorliegende Planung lässt darüber hinaus den Schluss zu, dass sich bei positiver Bescheidung das „de facto Zwischenlager“ manifestiert. Außerdem konnte festgestellt werden, dass sich die Anzahl der Container vergrößert hat.

In jüngster Vergangenheit wurde ebenso fragwürdig ein Gelände eingezäunt, obwohl der Satzungsbeschluss für den neuen Bebauungsplan noch nicht gefasst wurde. Zudem befindet sich der Zaun gemäß neuem Plan wohl außerhalb des zukünftigen festgeschriebenen Areals. Im Außenbereich können aber Zäune und Einfriedungen nicht genehmigungsfrei gebaut werden. Zunächst kam es sogar zu einer ersten Zaunerrichtung. Dieser Zaun musste wieder abgebaut werden, weil er die Maximalhöhe von 2 Metern deutlich überschritt.

Mangelnde Offenheit und Transparenz kennzeichnen die zukünftigen Entwicklungen der alten und neuen Geschäftsfelder von EZN. Auf der einen Seite werden erweiternde Modernisierungsmaßnahmen ins Feld geführt, die auch mit der vermehrten Entsorgung und Rücknahme von eigenen radioaktiven Abfällen verknüpft sind – auf der anderen Seite ist von Konditionierung und Verpackung von radioaktivem Fremdmüll im neuen Arbeitsfeld „Umweltdienste“ die Rede. Was aus dem Braunschweiger Betrieb heraus als unwesentliche Erweiterung mit überschaubarem Charakter beschrieben wird, wird von Dr. Eckert am 03.06.2015 vor seinen Aktionären als Millionengeschäft gepriesen und legt damit den Verdacht nahe, dass am Standort Braunschweig wohl doch atomare Abfallwirtschaft in großem Stil geplant ist. Dass der Standort Braunschweig von der Bundesregierung als einer von sechs bundesweiten Standorten zur Konditionierung von Atommüll geführt wird ist ein weiterer Beleg dafür.

Durch die voran gehenden Ausführungen wird eindeutig belegt, dass für die weitere Entwicklung am Gewerbestandort ein engeres Korsett hätte geschnürt werden können als das nun vorgelegte. Noch immer hat es Eckert & Ziegler nicht geschafft offen über ihre zukünftigen Entwicklungen Auskunft zu geben.

Aus dem Zusammenspiel der Kräfte, die für die jetzigen Sachstand verantwortlich sind wird jedoch auch deutlich, dass bei Abhängigkeiten kommunaler Politik von Entscheidungen auf Landes- und Bundesebene der Gestaltungsspielraum für ein ausgewogenes Miteinander von Industrie und Bevölkerung sehr knapp bemessen ist. Hinzu kommen noch lobbyistische Einflüsse auf die Politik durch die Wirtschaft, die demokratische Entscheidungen zum Wohl der Bürgerinnen und Bürger mitunter in den Hintergrund treten lassen. Wir Sozialdemokraten sind gut beraten mit erhöhtem Sachverstand und Augenmaß und einem hohen Grad von Abstimmung politische Entscheidungen auf allen Ebenen zu treffen.

Ihr Hartmut Kroll, Bezirksbürgermeister Wenden-Thune Harxbüttel