Unterstrichen werde dies mit eindeutigen Empfehlungen aus dem im Jahr 2012 vom Rat beschlossenen ‚Steuerungskonzept Vergnügungsstätten‘. Demnach befindet sich das „Reinicke-Richau-Gebäude“ in einem Bereich, der laut Konzept nicht für die Ansiedlung von Spielhallen geeignet sei: „Zwar ist ein Casino keine Spielhalle im juristischen Sinne, aber auch hier werden Spielautomaten aufgestellt und es besteht ein eindeutiges Suchtpotenzial“, so Schütze. Sie appelliert daher an die Verwaltung genau zu prüfen, ob die Ansiedlung der Spielbank Bad Harzburg genehmigt werden kann: „Das Steuerungskonzept warnt eindeutig vor entsprechenden Trading-Down-Effekten für die unmittelbare Umgebung.“
Schütze hatte bereits im Juni 2019 die durch den CDU-Wirtschaftsminister Bernd Althusmann angestrebte Reform des Niedersächsischen Glücksspielgesetzes und seine Auswirkungen auf eine Kommune wie Braunschweig kritisiert und eine entsprechende Anfrage im Rat gestellt. Der Gesetzentwurf sieht eine Verringerung des derzeit vorgeschriebenen 100-Meter-Mindestabstandes für Spielhallen in Städten vor: „Der seinerzeit von der rot-grünen Landesregierung eingeführte Mindestabstand hat dazu geführt, dass in Braunschweig 35 von 72 Spielhallen geschlossen wurden, wir konnten also signifikante Erfolge erzielen“, erläutert Schütze. „Das nun geplante Eröffnen einer großen Spielbank an einer so prominenten Stelle wie dem Bohlweg wäre auch in diesem Zusammenhang ein völlig falsches Signal.“