Dies hatte eine Anfrage der SPD-Fraktion im Wirtschaftsausschuss ergeben. Das Förderprogramm läuft im Rahmen des sogenannten Umweltbonus, eines Projektes von Bundesregierung und Industrie, die den Umweltbonus gemeinsam finanzieren. „Es ist sehr wichtig, dass auch kleinere Betriebe bei der Umrüstung auf E-Mobilität finanziell entlastet werden“, sagt Annegret Ihbe, Sprecherin der SPD im Wirtschaftsausschuss. „Auch in Braunschweig sind Handwerk und Mittelstand das Rückgrat unserer Gesellschaft und müssen daher als ein maßgeblicher Faktor für das Gelingen der Verkehrswende angesehen werden.“
Laut Bundesregierung gilt der Umweltbonus rückwirkend für alle Fahrzeuge, die ab dem 5. November 2019 zugelassen wurden, darunter auch junge Gebrauchtwagen, für die der Erstbesitzer keine Förderung beantragt hatte. Für Fahrzeuge mit rein elektrischer Ausstattung kann ein Bundesanteil an Zuschüssen bis zu 6000 Euro, für Plug-in-Hybride bis zu 4500 Euro beantragt werden.
Die Förderrichtlinie gilt längstens bis zum 31. Dezember 2025. Hintergrund für die Einführung des Umweltbonus ist das Erreichen der Klimaziele 2030, im Rahmen derer in Deutschland 7 bis 10 Millionen Elektrofahrzeuge zugelassen werden müssen. Weitere Förderprogramme auf Bundesebene sind im Internet zu finden unter www.mobilitaet-nds.de/foerderung-bund.html.
