im Januar ist die größte Impfaktion in der Geschichte der Bundesregierung angelaufen. Mit den Impfungen wächst für uns alle die Hoffnung, dass wir die Pandemie in absehbarer Zeit besiegen und in ein normales Leben zurückkehren können. Es ist daher sehr verständlich, dass die meisten von uns ungeduldig darauf warten einen Impftermin zu bekommen.
Bei der Umsetzung dieses ambitionierten Zieles, möglichst viele Menschen möglichst schnell zu impfen, ist es nicht verwunderlich, dass es auch zu Fehlern oder Verzögerungen kommen kann. Viele Unwägbarkeiten, die teilweise im Vorfeld nicht abzusehen waren, erschweren derzeit die Umsetzung. Dazu gehört beispielsweise die unregelmäßige Produktion des Impfstoffs: sowohl die Menge, als auch der Zeitpunkt der Auslieferung der Impfstoffe ändert sich manchmal täglich. Deshalb können nur dann verlässlich Impftermine angeboten werden, wenn der Impfstoff tatsächlich vor Ort in den Impfzentren eingetroffen ist. Dieses macht eine langfristige Terminvergabe schwierig. Zudem kann so auch keine seriöse Antwort gegeben werden, wann welche Impfgruppen auch tatsächlich ein konkretes Impfangebot erhalten. Technische Probleme, die bei der Neuinstallation von Computersystemen leider nicht ungewöhnlich sind, erschweren die Lage zusätzlich.
Bei der Einteilung der Prioritätengruppen folgt die Bundesregierung der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO). Auf ihrer Priorisierung basiert die Corona-Impfverordnung, die ich im Anhang zum Nachlesen mitschicke. Auf eine Änderung, die sich erst am 24.02.2021 ergeben hat, möchte ich gesondert hinweisen: Beschäftigte in Einrichtungen der Kinderbetreuung, sowie Lehrerinnen und Lehrer fallen nach dem neusten Stand in Prioritätengruppe 2.
Da momentan deutlich mehr Impfstoff der Firma AstraZeneca zur Verfügung steht, dieser aber nur für unter 65jährige freigegeben wurde, wird der Impfbeginn für die Prioritätsgruppe 2 vorgezogen. Da ein großer Teil der Pflegekräfte – welche in Prioritätengruppe 1 fallen und für die eine Impfung mit dem AstraZeneca Impfstoff in Frage kommt – bereits geimpft wurden, soll bereits in Kürze mit der Verimpfung dieses Wirkstoffs an die Berechtigten der Gruppe 2 begonnen werden. Durch die parallele Impfung der ersten beiden Gruppen wird sichergestellt, dass keine kostbare Zeit verloren geht um die Immunisierung der Bevölkerung voranzutreiben. Wer in die Prioritätsgruppe 2 fällt, ist in der Verordnung genau aufgeführt. Bei Erkrankungen die nicht aufgeführt sind, aber ein vergleichbares Risikopotential aufweisen, muss ein ärztliches Attest ausgestellt werden (s. §3, Nr. 2 j), welches darlegt, dass ein mit den aufgezählten Gruppen vergleichbares Erkrankungsrisiko besteht. Eine Verordnung dazu wird derzeit vom Ministerium zusammen mit der Kassenärztlichen Vereinigung erarbeitet.
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