Freischaltung des Portals | Energie-Härtefallhilfen ab. 4. Mai online beantragen.

„Die rückwirkenden Entlastungen senden ein klares Zeichen an die Bevölkerung: Wir lassen niemanden allein.“

Bild: Fionn Grosse

Ab dem 4. Mai können Privathaushalte in Niedersachsen Härtefallhilfen für nicht-leitungsgebundene Energieträger beantragen. Der Braunschweiger Bundestagsabgeordnete Dr. Pantazis äußert sich erfreut über die Freischaltung:

„Die gestiegenen Energiekosten haben viele Bürgerinnen und Bürger sehr stark belastet. Mit diesen Härtefallhilfen handeln wir als Fortschrittskoalition nach dem Grundsatz, dass wir niemanden zurücklassen. Dank der niedrigschwelligen digitalen Beantragung von Hilfen können wir Menschen unter die Arme greifen, die eine massive Erhöhung ihrer Energiekosten – mindestens eine Verdoppelung im Vergleich zum Vorjahr – hinnehmen mussten und damit einer massiven Belastung ausgesetzt waren. Das ist echte sozialdemokratische Politik.“

Das Portal ermöglicht es privaten Haushalten, die u.a. mit Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln usw. heizen, Härtefallhilfen rückwirkend für das Jahr 2022 zu beantragen. Entscheidend sind die Kosten im Vergleich zum Durchschnittswert des Jahres 2021. Erstattet werden 80 Prozent der Mehrkosten über diesem verdoppelten Betrag gegenüber dem bundesweiten Referenzpreis des jeweiligen Energieträgers im Jahr 2021. Über diesen Online-Rechner kann ermittelt werden, ob eine Antragstellung in Frage kommt.