Die Vorbereitungen der Krankenhausreform sind im vollen Gange und stehen vor einer entscheidenden Phase. Neben Eckpunkten der Reform wird beim heutigen Kamingespräch auch die Folgeabschätzung des Bundesministeriums für Gesundheit thematisiert werden. Der stellvertretende gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Dr. Pantazis nimmt als zuständiger Berichterstatter an den Verhandlungen teil und zeigt sich optimistisch über eine baldige Einigung in der Bund-Länder-Gruppe.
„Wir werden noch in diesem Jahr eine Krankenhausreform vorlegen, die unser Versorgungssystem zukunftsorientiert und krisenfest aufstellen wird. Wir orientieren uns an den bereits etablierten Leistungsgruppen aus Nordrhein-Westfalen und entwickeln diese weiter. Wir stellen die hohe Qualität bundesweit sicher und stärken damit nicht nur die Versorgung der Patient:innen sondern gleichwohl auch die Beschäftigten im Krankenhaus.“, unterstreicht der Gesundheitspolitiker.
Zu den zentralen Aspekten der Reform gehören die Herstellung von Transparenz, Entbürokratisierung und vor allem die Entökonomisierung in der Gesundheitsversorgung: „Wir wollen, dass sich das Hamsterrad langsamer dreht, und etablieren mithilfe einer Vorhaltevergütung eine dritte Säule der Finanzierung für Krankenhäuser.“
Dadurch solle der ökonomische Druck entzerrt werden, immer mehr Fälle zu generieren.
„Die Einführung der Vorhaltevergütung stellt ein Meilenstein in der Krankenhausfinanzierung dar. Zukünftig soll die Vergütung der Vorhaltepauschalen an bundeseinheitlichen Leistungsgruppen gekoppelt sein. Wodurch wir die Spezialisierung der Versorger und somit auch die Qualität der Krankenhausbehandlungen fördern“, erklärt der Bundestagsabgeordnete.
Zu betonen sei, dass die Bundesländer weiterhin die Planungshoheit behalten werden, jedoch entsprechend auch ihrer Insvestitionsverpflichtung nachkommen müssen. Gerade, wenn es um die auskömmliche Finanzierung der Umstrukturierung der Krankenhauslandschaft gehe.
Dr. Pantazis abschließend: „In den vergangenen Wochen konnten viele wichtige Punkte ausgehandelt werden. Dazu zählen der Sonderstatus der Fachkliniken sowie die Ausweitung der Geburtshilfe auch auf Krankenhäuser der Grundversorgung. All das bringt uns einer Reform, die eine bedarfsorientierte Versorgung stets zum Ziel hat, immer näher. Wenngleich der Aushandlungsprozess noch nicht abgeschlossen ist und noch bei weitem nicht alle Punkte konsentiert sind: Ich bin guter Dinge, dass die Reform im kommenden Jahr in Kraft wird treten können.“