„Zu den Lehren aus der Corona-Pandemie gehört die Bedeutung des Ausbaus telemedizinischer Versorgung. Mit dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungsgesetz werden wir neben der Versorgungssicherung mit Medikamenten auch die telefonische Krankschreibung wieder ermöglichen und damit zu mehr Patient:innensicherheit beitragen. Wir stellen sicher, dass Bestandspatient:innen bei leichten Symptomen nicht in überfüllten Wartezimmer ihrer Hausärzte ausharren müssen. Zugleich entlasten wir damit das Personal in den Praxen nachhaltig.
Auch in Braunschweig wurde darauf gepocht, die telefonische Krankschreibung nach dem Auslaufen der Sonderregelung wieder einzuführen, beispielsweise seitens des Landesverbands der Hausärzte. Mit dieser Regelung kommen wir der Forderung vieler Akteure im Gesundheitswesen nach. Wir vereinfachen nun nicht nur den Mechanismus der Krankschreibung, sondern entsprechen auch dem Wunsch der hauärztlichen Praxen nach Entlastung.“