Aufgaben des Stadtbezirksrates
Der Stadtbezirksrat Südstadt-Rautheim-Mascherode ist im Wesentlichen für alle kommunalen Angelegenheiten zuständig, deren Bedeutung nicht über den Stadtbezirk hinausgehen.
Die Sitzungen des Stadtbezirksrates sind in der Regel öffentlich. Im Anschluss findet regelmäßig eine Einwohnerfragestunde statt. Jede Einwohnerin und jeder Einwohner ist berechtigt, in der Fragestunde eine Frage zu einem Beratungsgegenstand der Stadtbezirksratssitzung oder einer anderen Stadtbezirksratsangelegenheit zu stellen.
Die Aufgaben des Stadtbezirksrats sind in der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) und der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig geregelt. Danach entscheidet der Stadtbezirksrat unter anderem in folgenden Punkten:
- Unterhaltung, Ausstattung und Benutzung der im Stadtbezirk gelegenen öffentlichen Schulen, Kindergärten, Jugendbegegnungsstätten, Sportanlagen, Altenheime, Friedhöfe und ähnlichen sozialen und kulturellen Einrichtungen, deren Bedeutung über den Stadtbezirk nicht hinausgeht
- Festlegung der Reihenfolge der Arbeiten an Straßen, Wegen und Plätzen, deren Bedeutung über den Stadtbezirk nicht hinausgeht
- Pflege des Ortsbildes sowie Unterhaltung der Park- und Grünanlagen, deren Bedeutung nicht wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht,
- Förderung von Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen im Stadtbezirk, Förderung und Durchführung von Veranstaltungen der Heimatpflege und des Brauchtums sowie Pflege der Kunst im Stadtbezirk
- Repräsentation des Stadtbezirkes
- Information und Dokumentation in Angelegenheiten des Stadtbezirkes
- Benennung von Begegnungsstätten, kulturellen Einrichtungen, Jugendeinrichtungen, Kindertagesstätten, Bädern, Sportanlagen, Friedhöfen, Parks, Gärten und Landschaftsteilen (z.B. Teiche, kleine Waldungen), soweit deren Bedeutung über den Stadtbezirk nicht hinausgeht.
Die genauen Aufzählungen und Formulierungen finden Sie in § 55c NGO und § 15 Hauptsatzung.
Bei der Beratung der Angelegenheit im Rat, im Verwaltungsausschuss oder in einem Ratsausschuss haben die Bezirksbürgermeister(innen) oder Stellvertreter das Recht, gehört zu werden.
Der Stadtbezirksrat ist zu allen wichtigen Fragen, die den Stadtbezirk berühren, rechtzeitig zu hören. Das betrifft insbesondere folgende Angelegenheiten:
- Planung und Durchführung von Investitionsvorhaben im Stadtbezirk,
- Aufstellung und Änderung des Flächennutzungsplans sowie von Satzungen nach dem Baugesetzbuch, soweit sie sich auf den Bezirk erstrecken,
- Errichtung, Übernahme, wesentliche Änderungen und Aufhebung von öffentlichen Einrichtungen im Stadtbezirk
- Ausbau und Umbau sowie Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen
- Veräußerung, Vermietung und Verpachtung von Grundvermögen der Gemeinde, soweit es im Stadtbezirk liegt
- Aufstellung der Vorschlagsliste für Schöffen, Wahl der für den Stadtbezirk zuständigen Schiedsperson
Der Stadtbezirksrat kann in allen Angelegenheiten, die den Stadtbezirk betreffen, Vorschläge machen, Anregungen geben und Bedenken erheben. Über die Vorschläge muss das zuständige Gemeindeorgan innerhalb von vier Monaten entscheiden.