Gremien

Gemäß unserer Satzung haben wir verschiedene Gremien, die unterschiedliche Aufgaben wahrnehmen.

Unterbezirks-Parteitag

Der Parteitag ist das oberste Organ der Partei. Der ordentliche Parteitag findet alle zwei Jahre im Frühjahr statt, dazwischen kann aber aus besonderem Grund ein außerordentlicher Parteitag einberufen werden.

Seine Hauptaufgaben sind die Entlastung und Neuwahl des Unterbezirksvorstandes (werden ebenfalls auf zwei Jahre gewählt) sowie der Beschluss oder die Ablehnung von Anträgen, die sich mit politischen oder organisatorischen Themen befassen.

Anträge zum Parteitag darf jeder Ortsverein, jede Arbeitsgemeinschaft, jedes Forum und auch der Unterbezirksvorstand stellen.

Zusammensetzung

  • Unterbezirksvorstand
  • in Ortsvereinen und Arbeitsgemeinschaften gewählte Delegierte

weitere Aufgaben

  • Entgegennehmen von schriftlichen Rechenschaftsberichten (Vorstand, Arbeitsgemeinschaften, Foren usw.)
  • Wahl von Revisoren, der Schiedskommission sowie Delegierten zu Parteitagen (z.B. Bundesparteitag)
  • ggf. Beschluss über Kommunalwahlprogramm

 

Unterbezirks-Ausschuss

Der Unterbezirksausschuss (UBA) ist das höchste beschlussfassende Gremium zwischen den Parteitagen, und eigentlich eine Art „kleiner Parteitag“. Er findet jedoch wesentlich häufiger statt, in der Regel einmal im Monat.

Seine Hauptaufgabe ist es, den Unterbezirksvorstand zu beraten und zu unterstützen, und er muss vor allen wichtigen Entscheidungen der Ratsfraktion gehört werden.

Auch hier können Anträge gestellt und beschlossen werden, die sich zum Beispiel mit der inhaltlichen Ausrichtung der SPD in Braunschweig befassen. Anträge können aber auch anschließend zur Befassung an andere Gremien weiter geleitet werden, zum Beispiel an die Ratsfraktion oder an den Landesparteitag.

Zusammensetzung

  • Unterbezirksvorstand
  • in Ortsvereinen und Arbeitsgemeinschaften gewählte Delegierte (aber weniger als zum Parteitag)
  • beratend: Bundestags- und Landtagsabgeordnete sowie Minister.innen aus Braunschweig
  • beratend: SPD-Ratsfraktion
  • beratend: Bezirksbürgermeister.innen, die der SPD-angehören
  • beratend: Oberbürgermeister und Dezernenten, die der SPD angehören

weitere Aufgaben

  • Befassung mit der aktuellen politischen Lage
  • Wahl von Mitgliedern der Antragskommission für Parteitage

 

Unterbezirks-Vorstand

Der Unterbezirksvorstand wird vom ordentlichen Parteitag für zwei Jahre gewählt. Neben den gewählen Mitgliedern gehören dem Vorstand auch beratende Mitglieder an:

  • Vorsitzender der SPD-Ratsfraktion
  • Braunschweiger Abgeordnete
  • Oberbürgermeister und Dezernenten, sofern sie der SPD angehören
  • Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaften

Aufgaben

  • Umsetzung der Beschlüsse des Parteitages
  • Leitung des Unterbezirk, d.h. er ist für alle politischen und organisatorischen Fragen verantwortlich
  • Verwaltung der Finanzen, Erstellung eines Haushaltplanes
  • kann Berichte von Arbeitsgemeinschaften, Foren, Ortsvereinen einfordern

 

Wahlkreisdelegiertenkonferenz

Vor öffentlichen Wahlen, wie z.B. Kommunal- oder Landtagswahlen, müssen spezielle Konferenzen in den jeweiligen Wahlkreisen nach geltendem Wahlrecht einberufen werden.

Diese wählen dann die Direktkandidatinnen und -kandidaten und stellen die Listen für die Wahl auf.